Corona-Impfschäden!
Haben Sie im Zusammenhang mit einer sog. Corona-Impfung erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten? In diesem Fall sollten Sie ernsthaft die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere die Zahlung von Schmerzensgeld, in Erwägung ziehen.
Leiden Sie seit mehr als 6 Monaten an massiven Nebenwirkungen der Impfung?
Sollten Sie die obigen beiden Fragen mit "Ja" beantworten (müssen), könnte auch in Ihrem Fall ein Impfschaden vorliegen, so dass auch Sie ggf. Schadenersatzansprüche u. a. gegenüber dem Impfhersteller, geltend machen können, wie zum Beispiel:
- Anspruch auf Heilbehandlung,
- Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld/Schmerzensgeldrente,
- Anspruch auf Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens,
- Ersatz Ihres Verdienstausfalls,
- Ersatz von Pflegekosten oder auch
- Ersatz von Bestattungskosten und Sterbegeld.
Nach § 2 IfSG (Infektionsschutzgesetz) liegt ein sog. Impfschaden vor, wenn "gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigungen durch die Schutzimpfung" gegeben ist.
Zwischenzeitlich sind vor unterschiedlichen Gerichten in Deutschland nahezu 200 Klagen auf Zahlung von Schadenersatz gegenüber unterschiedlichen Impfstoffherstellern eingereicht worden. Teilweise haben die Gerichte bereits sog. Beweisbeschlüsse erlassen, wonach durch Sachverständige geprüft werden soll, ob ein Impfschaden vorliegt, der kausal auf eine Corona-Impfung zurückzuführen ist.
Allein die in diesen Verfahren geltend gemachten Schmerzensgeldansprüche belaufen sich auf Beträge zwischen 80.000 und 300.000 €.
Sollten Sie eine kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in ihrem Fall wünschen, füllen Sie bitte den nachfolgenden Fragebogen aus und übersenden uns diesen per E-Mail.
Wir kommen sodann umgehend auf Sie zu.
ICH GELEITE SIE SICHER DURCH HARTE ZEITEN.
Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.
WAS ICH FÜR SIE TUN KANN:
Ich bin schwerpunktmäßig zivilrechtlich vor allem auf folgenden Gebieten tätig:
MEIN TIPP FÜR SIE
Beratungs- und Prozesskostenhilfe:
Nach Artikel 3 des Deutschen Grundgesetzes sind alle Menschen gleich. Damit man unabhängig von finanziellen Verhältnissen seine Rechte jederzeit wahrnehmen kann, gibt es die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gern unterstütze ich Sie bei der erforderlichen Antragstellung, damit Ihrem Recht nichts im Wege steht.
Rechtsschutzversicherung:
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, starte ich für Sie eine Deckungsanfrage bei dieser. Im Falle des Obsiegens für Sie in einem Rechtsstreit kümmere ich mich um die Kostenerstattung insgesamt und wickle diese mit der Rechtsschutzversicherung für Sie ab.
Onlinescheidung
Schnelle / Einvernehmliche Ehescheidung
Sie möchten schnell geschieden werden?
Voraussetzung ist, dass Sie sich über die Fragen, welche mit der Trennung und einer Ehescheidung einhergehen, bereits geeinigt haben. Hierzu gehören unter anderem Fragen des Trennungsunterhalts, des nachehelichen Unterhalts, der Aufteilung des Hausrats, des Zugewinns und falls Sie minderjährige gemeinsame Kinder haben, auch z.B. Regelungen des Umgangs und der Sorge.
Die verschiedenen Themen im Rahmen einer Ehescheidung können in einer zuvor geschlossenen Trennungs-und Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.
Haben Sie sich über all diese Dinge geeinigt, steht einem schnellen Scheidungstermin nichts mehr im Wege. Ich vertrete Sie bundesweit!
Füllen Sie in diesem Fall bitte das nachfolgende Dokument aus, unterzeichnen Sie das Dokument und senden Sie es vorab nebst Anlagen an meine Mailadresse. Das Original übersenden Sie bitte binnen Wochenfrist an meine Kanzlei. Sie erhalten kurzfristig nach Eingang Ihrer E-Mail mit den Dokumenten eine persönliche Rückmeldung meiner Kanzlei.
Meine Philosophie zu Ihrem Vorteil

Ich fokussiere meine Arbeit als Rechtsanwältin auf eine individuelle Betreuung und erfolgreiche Interessenvertretung meiner Mandanten.
Dabei ist mir daran gelegen, Sie möglichst dauerhaft für mich zu gewinnen, um so die stabile Basis für eine erfolgreiche und langfristige Geschäftsbeziehung zu schaffen. Die Schaffung und Erhaltung des Vertrauens meiner Mandanten stellen hierfür die Grundvoraussetzung dar. Ich begünstige dies entscheidend durch eine offene und intensive Kommunikation mit Ihnen.
Oftmals ergeben sich dadurch überdies zusätzliche, wesentliche Gesichtspunkte für die Sachbearbeitung, die sich letztlich wiederum in der Qualität meiner Arbeit positiv niederschlagen. In moderner und zeitgemäßer Form realisiere ich Leistung und Betreuung meiner Mandanten.
Dabei kann ich auf eine mittlerweile 23-jährige Berufserfahrung zurückgreifen. Neben dem Studium begann ich bereits 1995, täglich in einer Anwaltskanzlei zu arbeiten.
Ich kann bundesweit an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten meine Mandanten vertreten.
Das Team

Birgit
Michaelis-Seegers
Am 03.05.1995 begann ich bereits, damals noch als Jura-Studentin, täglich in der Rechtsanwaltskanzlei Heidecke & Seegers in Brandenburg an der Havel mitzuarbeiten. Dort wurde meine Liebe zum Beruf geweckt. Ich sehe die Tätigkeit des Rechtsanwaltes auch als Berufung.
Gut Recht bedarf der Hilfe.
MEINE KOOPERATIONSPARTNER

Thomas
Penneke
Kröpeliner Straße 37
18055 Rostock
Telefonnummer: 0381/ 491020
Notrufnummer: 0172/ 3666110
Email: post@penneke.de
Web: penneke.de

Sabine
Haug
Nicolaiplatz 8
14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381/ 33513
Telefax: 03381/ 335150
Mail: info@kanzlei-haug.de
Web: www.kanzlei-haug.de
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Angelika
Heim
Häuslerreihe 6a
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Nicht am Ziel wird der Mensch groß,
sondern auf dem Weg dahin.
Herzenssache

Prost, meine Liebe!
Gemeinsam mit meiner langjährigen Freundin und Geschäftspartnerin Frau Petra Petri habe ich einen Roman geschrieben, der, wie wir finden, nicht nur für Frauen lesenswert ist.
ISBN: 978-3-86009-121-0
Buchrezensionen: alles-mv
KANZLEI
ANFAHRT
Meine Anwaltskanzlei befindet sich in der Kröpeliner Straße 37 neben “C&A” und über dem Geschäft “NANUNANA” , direkt in der Fußgängerpassage. Sämtliche ansässigen Gerichte sind vom Büro aus in zehn Minuten Fußweg bequem zu erreichen. Am besten parkt man im Parkhaus “Kröpeliner Straße”, welches man über die Lange Straße und die Abbiegung Pädagogienstraße (“Kaufhof“) ereichen kann.